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für beliebig viele Fahrten mit dem Fahrrad in den Nahverkehrszügen

  • im Geltungsbereich des Niedersachsentarifs
  • in den dafür vorgesehenen Bereichen im Zug (bei ausreichenden Platzkapazitäten)
  • am Geltungstag von 0 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages bzw.
    bis zur letzten, im Fahrplan als Nachtzug gekennzeichneten Fahrt.
  • Es besteht keine Gewähr für die Fahrradmitnahme im Zug.
    – Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstühlen haben Vorrang vor Fahrrädern.
    – Im Zweifelsfall entscheidet das Betriebs- und Kontrollpersonal im Zug.
  • Im Schienenersatzverkehr mit Bussen ist die Fahrradmitnahme nicht möglich.
  • Ein zusammengeklappte Faltrad wird im Gepäckbereich kostenlos transportiert.
  • Die Mitnahme eines Kinderfahrrades durch ein Kind unter 6 Jahren ist kostenlos.

kann in der FahrPlaner-App als Handy-Ticket geladen werden.

Download der App in den App Stores

Apple App Store
Google Play Store
  • an Fahrkartenautomaten in den Bahnhöfen
  • in Verkaufsstellen der Eisenbahnunternehmen

Nur auf dieser Strecke sind als alleinige Ausnahme das Deutschlandticket und die Fahrkarten des Niedersachsentarifs (z. B. das Niedersachsen-Ticket) im IC/EC gültig.

Für die Radmitnahme ist

  • die Fahrradtageskarte Niedersachsentarif und
  • die Buchung eines Fahrradstellplatzes für den IC/EC notwendig.
  • Mehr zur Fahrradmitnahme im Fernverkehr und bei der DB Service-Hotline,
    Telefon 030 2970

Weitere Infos rund um die Fahrradtageskarte

Fahrradtages­karte

Wo ist die Fahrradtageskarte erhältlich?

  • Als Online-Ticket im Ticketshop , das anschließend in der FahrPlaner-App als Handy-Ticket geladen werden kann
  • als Handy-Ticket mit der FahrPlaner-App (Google Play Store / Apple App Store)
  • an Fahrkartenautomaten in den Bahnhöfen
  • in Verkaufsstellen der Eisenbahnunternehmen.


Gibt es Wochen- oder Monats­karten für die Fahrrad­mitnahme?

Nein. Dieses Thema wurde bereits mehrmals mit den Vertretern der Eisenbahnunternehmen diskutiert.
Die Einführung dieser Fahrkarten ist nicht geplant, weil nicht in allen Zügen ausreichende Platzkapazitäten für die Fahrradmitnahme zur Verfügung stehen. Das gilt insbesondere für Hauptverkehrszeiten und im Zulauf der größeren Städte (z. B. Hannover, Bremen und Hamburg).

Die Mitnahme eines Faltrades (zusammengeklappt im Gepäckbereich) ist kostenlos.


Was gilt bei der Fahrrad­mitnahme in den Verkehrs­verbünden?

Bitte informiere dich dazu bei den Verkehrsverbünden (z. B. ÜSTRA, VSN, VBN, hvv und andere). Die Kontaktdaten der Unternehmen findest du im Internet.


Was gilt für die Mitnahme von elektrohilfsmotorisierten Fahrrädern und Rollern?

Bitte informiere dich dazu in den Beförderungsbedingungen Niedersachsentarif unter Teil II – Beförderungsmodalitäten, Ziffer 10.


Was gilt für die Mitnahme von Fahrradanhängern und Bollerwagen?

  • Fahrradanhänger, die als Kinderwagen dienen, werden kostenlos transportiert.
  • Sonstige Fahrradanhänger und Transportwagen (z. B. Bollerwagen) werden kostenlos transportiert, wenn genügend Platzkapazitäten vorhanden sind. Im Zweifelsfall entscheidet das Betriebs- und Kontrollpersonal im Zug.
  • Bitte informiere dich über eventuelle Einschränkungen bei den Eisenbahnunternehmen. Die Kontaktdaten findest du am Ende dieser Website.

Kann die Fahrradtageskarte storniert werden?

Vor dem Geltungstag der Fahrradtageskarte kann der gezahlte Fahrpreis erstattet oder in eine Karte mit einem anderen Geltungstag umgetauscht werden. Danach ist das nicht mehr möglich.

Bitte wende dich für die Stornierung und den Umtausch immer an das Unternehmen, bei dem du die Fahrradtageskarte gekauft hast und nicht an die Geschäftsstelle des Niedersachsentarifs.


Deine Frage ist nicht beantwortet?

Wende dich an die kostenlose Servicenummer der Eisenbahnunternehmen, Telefon 0800 5960600.